BERLIN taz | Im sogenannten „SUV-Prozess“ hat das Berliner Landgericht nach vier Monaten am Donnerstag das Urteil verhängt: Der Angeklagte, der am 6. September 2019 auf der Invalidenstraße in Mitte mit seinem Wagen in eine Menschengruppe raste und vier Personen tötete, erhält wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Der heute 45-jährige Michael M. hatte einen epileptischen Anfall erlitten und infolgedessen das Gaspedal durchgetreten, als er mit seiner Mutter und seiner Tochter in einem Porsche Macan Turbo unterwegs war. Da bei ihm einen Monat zuvor aufgrund dieses Leidens eine Gehirnoperation durchgeführt worden war, ging es im Prozess hauptsächlich um die Frage, ob M. mit einem neuerlichen Anfall zu rechnen hatte und entgegen ärztlichem Rat Auto gefahren war.
Der Vorsitzende Richter ging noch einmal auf die Verteidigungsstrategie des Angeklagten ein: Der hatte zu Protokoll gegeben, dass er die mündliche Warnung als Verweis auf eine von einem anderen Arzt erwähnte, bereits abgelaufene Vier-Wochen-Frist verstanden habe. Dem wollte das Gericht nicht folgen, auch nicht der Argumentation M.s, er hätte schließlich niemals seine eigene Familie durch die Mitfahrt im Auto gefährdet, wenn ihm das Risiko bewusst gewesen sei.
Als strafmildernd beurteilten die RichterInnen M.s Bereitschaft, seine Ärzte der Schweigepflicht zu entheben. Das sei eine „entscheidende Aufklärungshilfe“ gewesen, ohne die es vielleicht gar nicht nicht zu einer Verurteilung gekommen wäre. M. sei nicht vorbestraft gewesen, er habe versichert, dass ihm die Tat unendlich leid tue, und er habe von sich aus einem der Nebenkläger 50.000 Euro gezahlt.
Wehe er hätte einen Kohlebagger blockiert! 4 Fächer Mörder frei auf Bewährung?
In einer Reaktion auf das Urteil erinnerte die Fußgängerlobby FUSS e. V. an die elektronische Motordrosselung „ISA“, die es FahrerInnen unmöglich macht, das örtliche Tempolimit zu überschreiten. 1/2
Lol
er gehört lebenslang hinter gittern.der massenmörder
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