Urteil Bundesgerichtshof: Leben ist kein Grund für Schadenersatz - WELT

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Urteil: Leben ist kein Grund für Schadenersatz

Anzeige Das langsame Sterben des Heinrich S. begann 2006. Damals hörte der schwer demenzkranke alte Mann auf zu essen. Man hätte ihn vielleicht noch eine Weile dazu gebracht, ein paar Happen zu essen, hätte man ihm Essen angereicht. Aber lange hätte das womöglich nicht funktioniert. Fest steht: Hätte S. eine Generation früher gelebt, wären sein Leben und sein Leiden deutlich eher beendet gewesen.

 

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Also ist Folter nun erlaubt?

Wenn ich wissen will, ob die Behandlung meines Arztes richtig war und er nicht über die Ärztekammer mit mir kommuniziert, dann muß ich ihnen Verklagen und das geht nur so.

Allopathen sind grundsätzlich immun gegen alle arten von verantwortung, was bei homöopathen nicht der fall ist.

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