Der Freistaat Bayern muss Schmerzensgeld für einen im Dienst verletzten Polizisten zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Der Polizist war 2017 bei einem Einsatz an einem Baggersee von einem Randalierer angegriffen und verletzt worden. Der Randalierer wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, konnte aber nicht zahlen. Darum verlangte der Polizist das Geld - 7000 Euro - von seinem Dienstherrn, dem Freistaat Bayern.
Grundlage für die Forderung ist eine im Jahr 2015 in Kraft getretenen Vorschrift nach Artikel 97 des Bayerischen Beamtengesetzes , wonach in solchen Fällen der Dienstherr den Anspruch des geschädigten Beamten auf Schmerzensgeld erfüllen muss. Das Landesamt für Finanzen wollte jedoch nicht zahlen, da es das Schmerzensgeld für unangemessen hoch hält. Diese Beurteilung stand dem Amt aber nicht zu, entschied das Verwaltungsgericht nun.
„Es besteht keine Kompetenz des Dienstherrn, die Angemessenheit des vom Landgericht titulierten Schmerzensgeldanspruchs zu überprüfen beziehungsweise diese in Frage zu stellen“, sagte ein Sprecher.Das Innenministerium äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem konkreten Fall, betonte aber, die Regelung zu befürworten.
Ein gutes Urteil.
So ist es richtig Den Kopf hinhalten müssen und wenn es ums liebe Geld geht nicht zahlen wollen Wieviel Polizisten werden verletzt von Personen die kein Einkommen haben? Flüchtlinge usw.
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