Manche haben es auf der Landstraße besonders eilig und überholen ganze Kolonnen von Auto s. Das ist zwar nicht verboten - doch wer es tut, muss einiges beachten, wie ein Urteil zeigt.
Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug auf einer fünf Meter breiten Landstraße unterwegs war. Diese hatte eine Fahrbahn pro Richtung, es gab weder einen Mittelstreifen noch ein Bankett, also einen Straßenrand neben der eigentlichen Fahrbahn. Maximal war Tempo 100 erlaubt.Eine Kolonne aus rund zehn Autos hatte sich gebildet. Der Autofahrer versuchte nun, diese nach und nach zu überholen.
Doch die Versicherung wollte nicht zahlen. Sie argumentierte mit der sehr kurvigen, unüberschaubaren Streckenführung, auch die relativ schmale Straße führte sie als ein Gegenargument ins Feld. So hätte der Mann bei unklarer Verkehrslage überholt, was auch allein die Kollision verursacht hätte. Die Sache ging vor Gericht.Der andere Unfallbeteiligte erklärte, dass er sich nach dem Fahren durch eine Kurve noch nicht wieder ganz rechts eingeordnet hatte.
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