Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die Versammlungen der Gruppe „letzte Generation“ oder ähnliche Versammlungen zum Klimaprotest im Stadtgebiet unter freiem Himmel beschränkt, wenn diese nicht im Vorfeld – wie gesetzlich vorgeschrieben – angezeigt werden.
Mit dieser Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Braunschweig auf etwa 20 solcher Aktionen in den vergangenen Monaten, bei denen unangekündigte Umzüge stattgefunden und/oder sich Teilnehmende auf Fahrbahnen festgeklebt haben. Bei Verstößen gegen diese Verfügung müssen Teilnehmende mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldern bis zu 3.000 Euro rechnen.
Mit der Allgemeinverfügung möchte die Stadt Braunschweig die Teilnehmenden und Verantwortlichen dazu bewegen, derartige Versammlungen im Vorfeld anzukündigen, damit – wie gesetzlich vorgesehen – im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld z.B. Kooperationsgespräche zwischen Veranstalter und Ordnungsbehörde geführt werden können.
Die Teilnehmenden bzw. faktischen Versammlungsleiterinnen und –leiter sind vor Ort wiederholt auf die Anzeigepflicht der Versammlungen hingewiesen worden. Dennoch haben sie mehrfach zum Ausdruck gebracht, solche unangekündigten Versammlungen weiterhin durchführen bzw. daran teilnehmen zu wollen. Damit ist zu erwarten, dass weitere unangekündigte Versammlungen dieser Art stattfinden, die zu den beschriebenen Gefährdungen führen. Daher hat die Stadt Braunschweig als Ordnungsbehörde in Abstimmung mit der Polizei entschieden, mit der Allgemeinverfügung präventiv im Sinne der Allgemeinheit und der Gefahrenabwehr tätig zu werden. Die Stadt folgt damit dem Beispiel anderer Städte.
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