begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate des "III.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei "III. Weg" als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen. Im Zusammenhang mit den Wahlplakaten hatte zuvor auch die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und zur Volksverhetzung gegen die "III. Weg"-Verantwortlichen angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte zunächst Ermittlungen abgelehnt, muss nach der Anordnung nun aber doch ermitteln.
Wer kann so etwas verstehen?
Sachsen eben, das muss man eigentlich gar nicht mehr kommentieren...
Also wenn ich schreibe“Hängt die AfD* auf“ ist das ok, wenn ich im Kleingedruckten z. Bsp. schreibe: *Aussergewöhnlich freundlichen Denkanstöße .. oder wie ist das gemeint? „Freue“ mich schon auf den nächsten Wahlkampf.
Höher
Was in einem anderen Bundesland rechtlich möglich war, geht in Sachsen nicht. Ein Schuft wer böses dabei denkt😳In meinen Augen stellt sich hier ein Bundesland ein Armutszeugnis aus🤮
Sachsen, wo die hirnlosen Nazis ungestraft auf den Bäumen wachsen
Die Plakate der offen antideutschen Partei Die Partei durften ja auch bleiben
peinlich sachsen, peinlich
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