Das Verteidigungsministerium muss weitere Informationen über den umstrittenen Hubschrauberflug der ehemaligen Ministerin Christine Lambrecht herausgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei Urteilen. Das Gericht gab damit den Klagen zweier Journalisten überwiegend recht.
Lambrecht hatte bei dem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Schleswig-Holstein im April 2022 ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Am nächsten Tag fuhren sie mit dem Auto in den Urlaub nach Sylt weiter. Nach Angaben ihres Ministeriums hatte Lambrecht den Mitflug des Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen.
Dieses Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr in einem ähnlichen Verfahren einem Journalisten recht gegeben. Damals musste das Verteidigungsministerium Auskunft über Details zur Entstehung und Veröffentlichung des viel diskutierten Fotos von Lambrechts Sohn im Bundeswehrhubschrauber geben. Wie sich herausstellte, hatte Lambrecht das Bild selbst gemacht.
Die SPD-Politikerin war Mitte Januar nach nur gut 13 Monaten im Amt als Verteidigungsministerin zurückgetreten. Wegen ihrer Amtsführung und mehrerer Pannen gab es einen rapiden Ansehensverlust in der Öffentlichkeit. Als letzter Fehltritt entpuppte sich eine völlig verunglückte Videobotschaft der Politikerin zum Jahreswechsel, die Entrüstung auslöste.
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