unter Auflagen weiterhin verboten. Da es sich bei den Bädern um Sportstätten handele und laut neuem Gesetz das Kiffen auf und in Sportstätten weiterhin verboten sei, „wird es auch künftig nicht möglich zu sein, in den Bädern zu kiffen“, erklärte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Zudem seien in den Bädern Menschen unter 18 Jahren unterwegs und es gebe Kinderspielplätze, zwei weitere Ausschlusskriterien für den Cannabis-Konsum. Die Sprecherin wies zudem darauf hin, dass laut Hausordnung nicht unter Rauscheinfluss gebadet werden dürfe.Berlins Polizeipräsidentin warnt vor Problemen durch Cannabis-Legalisierung
Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit dem 1. April erlaubt. Wer 18 Jahre oder älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
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