Totschlag statt Mord: Tötung nach 'Seitensprung': 89-Jähriger muss in Gefängnis

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Ein 89-Jähriger bringt seine Ehefrau um, weil die ihm sagt, sie habe ihn vor Jahrzehnten betrogen und die Tochter sei nicht sein Kind. Er sieht rot und tötet sie. Ein Mord liegt laut Richter nicht vor, da der Angeklagte im Eifersuchtswahn handelt. Ins Gefängnis muss er dennoch.

Ein 89-Jähriger bringt seine Ehefrau um, weil die ihm sagt, sie habe ihn vor Jahrzehnten betrogen und die Tochter sei nicht sein Kind. Er sieht rot und tötet sie. Ein Mord liegt laut Richter nicht vor, da der Angeklagte im Eifersuchtswahn handelt. Ins Gefängnis muss er dennoch.

Weil er seine Frau aus Wut über einen 63 Jahre zurückliegenden angeblichen Seitensprung erstochen hat, ist ein 89-jähriger Rentner zu fünf Jahren und vier Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der angeklagte Senior hatte die Tat gestanden: Die 82-Jährige habe ihm in einem Streit an den Kopf geworfen, dass die älteste gemeinsame Tochter gar nicht von ihm stamme.

Insgesamt 20 Schnitt- und Stichverletzungen hatte der Senior seiner Frau zugefügt. Die 82-Jährige starb noch in der gemeinsamen Wohnung. Nach der Tat hatte der Rentner versucht, sich selbst töten. Er konnte schwer verletzt gerettet werden. Die Tochter hatte ihre Eltern in deren Wohnung gefunden und den Notarzt gerufen.

Der 89-Jährige wird seine Haft wohl in der Spezialhaftanstalt für Senioren bei Paderborn verbüßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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