Töging: Messerstiche waren keine versuchte Tötung, Haft für Täter

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Körperverletzung, verankert in den §§ 223 ff. des Strafgesetzbuches (StGB), umfasst jede Handlung, die eine andere Person körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schädigt. Das Spektrum reicht von leichten bis zu schweren Verletzungen und beinhaltet auch psychische Leiden durch bestimmte Einwirkungen. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.

Während einige Gäste hier im Silo noch feierten, kam es weniger Meter weiter offenbar zu einer Messerstecherei. © Haindl

Von seinen Begleitern wurde der Verletzte eilig ins Krankenhaus Mühldorf verbracht, wo er zweimal notoperiert werden musste., hieß es dort vom medizinischen Personal. Der Geschädigte sagte, dass er an den Einstichstellen noch immer Schmerz empfinde, schien aber psychisch gut über das Erlebte hinweggekommen zu sein. Die Vorsitzende Richterin Heike Will merkte an, wie erstaunlich es sei, dass T. die Verletzungen so souverän wegstecken konnte.

 

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Prozess um Messerstecherei vor Club in Töging wird fortgesetztTotschlag, nach § 212 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert, bezeichnet die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die besonderen Mordmerkmale des § 211 StGB. Im Gegensatz zu Mord, der durch niedrige Beweggründe oder auf besonders verwerfliche Weise begangen wird, ist Totschlag die Tötung ohne solche qualifizierenden Umstände.
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