Nach dem Urteil in Wuppertal wandte sich der Angeklagte an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand jedoch nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. − Foto: Federico Gambarini, dpa
Weil er einem Bekannten Silikonöl in die Genitalien spritzte, muss ein früherer Kellner aus Nordrhein-Westfalen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Revision des Manns aus Nordrhein-Westfalen gegen das Urteil des Wuppertaler Landgerichts. Dieses hatte den damals 46-Jährigen im August wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Es stellte fest, dass der Angeklagte seinem damals 31 Jahre alten Bekannten im Juli 2019 Silikonöl in den Penis injiziert habe.Der Bekannte litt demnach unter einem erheblich beeinträchtigten Selbstwertgefühl, betrieb intensives Bodybuilding und setzte Anabolika ein. Dadurch habe er die Statur eines Extremkraftsportlers erlangt - seinen Penis und seine Hoden aber zu klein gefunden. Darum habe er sich entschieden, seine Genitalien mit Silikonspritzen vergrößern zu lassen.
Über Internetforen sei er in Kontakt zu dem Angeklagten gekommen, der damals als Kellner arbeitete. Er habe aber vorgegeben, ausgebildeter Krankenpfleger zu sein. Außerdem behauptete er laut Urteil, dass er hochwertiges medizinische Silikonöl verwende - in Wirklichkeit sei es preiswertes Öl gewesen, das für die Schmierung von Maschinen in der Industrie vorgesehen sei.
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