Tierschutzgesetz der Ampelregierung: Mehr Rinderschutz in 10 Jahren BERLIN taz | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der in 10 Jahren verbieten soll, Rinder ganzjährig zu fixieren. Höfe mit höchstens 50 über sechs Monate alten Tieren ist diese „Anbindehaltung“ demnach nur noch erlaubt, wenn die Rinder während der Weidesaison auf die Weide und außerhalb dieser Zeit zwei Mal pro Woche Zugang zu einem Freigelände haben.
2020 wurden nach einer Auswertung des bundeseigenen Thünen-Agrarforschungsinstituts 10 Prozent aller Rinder im Stall etwa durch einen Metallrahmen oder eine Kette am Hals fixiert – und zwar meist das ganze Jahr über. „Dies führt bei den betroffenen Tieren zu erheblichen Schmerzen, Leiden und/oder Schäden“, so das Agrarministerium. Die rund 28.300 Höfe mit dieser Haltungsform waren im Schnitt deutlich kleiner als Betriebe mit Laufställen.
Bauernverband setzt auf das Parlament Auch die Tierschutzorganisation ProVieh forderte ein konsequenteres Verbot der Anbindehaltung. Sie lobte aber auch die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen und dass die Regierung das schmerzhafte Kupieren der Ringelschwänze bei Ferkeln und das Enthornen von Kälbern strenger regeln will.
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