Seit über einem Monat darf in der Öffentlichkeit gekifft werden - allerdings mit Einschränkungen. Wie genau das in Thüringen umgesetzt werden soll, ist aber nach wie vor unklar.
Erfurt - Für die Kontrolle des Cannabisgesetzes in Thüringen gibt es aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei auch einen Monat nach Einführung Unsicherheiten. "Wir brauchen endlich eine eindeutige Rechtslage, dass die Kollegen auch rechtssicher agieren können", sagte die Landesvorsitzende Mandy Koch. Vieles sei noch zu schwammig. Es gebe in Thüringen etwa keinen Bußgeldkatalog.
"Man hat dieses Gesetz nun durchgebracht. Aber am Ende ist es wenig praxistauglich", kritisierte Koch. Nun seien die Länder gefordert, klare gesetzliche Regelungen für den Umgang zu schaffen. Ohne solche Regeln helfe es auch wenig, wenn - wie zuletzt geschehen - Feinwaagen für die Beamten bestellt werden.Nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums ist nicht abschließend geklärt, welche Behörde für das Cannabisgesetz zuständig ist.
Seit dem 1. April sind der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem sind drei Cannabis-Pflanzen im Wohnbereich gestattet.
Gewerkschaft Unsicherheiten Cannabisgesetz
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