Die Arbeitskämpfe im Luftverkehr gehen weiter – zum Leidwesen der Passagier e. Nach den Lufthansa-Streiks sind nun die Luftsicherheitskräfte an mehreren Flughäfen zum Warnstreik aufgerufen. Welche Rechte Sie als Passagier haben.Am Donnerstag sind unter anderem die Airports in Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart betroffen. In Hamburg, Stuttgart und am Hauptstadtflughafen BER wird es an dem Tag keine Abflüge geben, wie die jeweiligen Airport-Betreiber mitteilten.
Wichtig: Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Er ist auch für alle anderen Forderungen die erste Anlaufstelle.Falls man am Flughafen strandet: Bei einer Annullierung oder Flugverspätung ab zwei Stunden muss die Airline für Verpflegung mit Getränken und Snacks sorgen, etwa in Form von Gutscheinen für Restaurants am Airport.
Streikt das Flughafenpersonal, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. So wie in diesem Fall. Es sind die Belegschaften der privaten Sicherheitsunternehmen an den Airports zum, wo an diesem Mittwoch noch das Kabinenpersonal am Flughafen München im Ausstand ist. Das wird nach Einschätzung der Airline zu rund 400 Flugabsagen führen.
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