Stadtrat Blieskastel verabschiedet Regeln für Wahlwerbung​

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An diesem Donnerstag verabschiedet der Blieskasteler Stadtrat lange vorberatene Vorschriften zur Eindämmung der Parteien-Plakate-Flut.

An bestimmten Laternenpfosten – wie etwa hier vor einem historischen Bauernhaus im Denkmalschutz – sollen künftig keine Wahlplakate mehr hängen. Hier in Mimbach : Verwaltungsdirektor Jens Welsch, Ortsvorsteher Gerd Weinland und Bürgermeister Bernd Hertzler.Nach gut einem halben Jahr intensiver Vorbereitungen, Abstimmungen und Beteiligungen entscheidet der Stadtrat der Stadt Blieskastel in einer eigens dafür anberaumten Sitzung an diesem Donnerstag, 7.

„Das Thema Wahlwerbesatzung war immer mal wieder Gegenstand städtischer Überlegungen, frei von Ideologie oder parteipolitischen Zwängen, immer orientiert am Leitbild einer schönen und sauberen Stadt Blieskastel, und zwar in all ihren Stadtteilen und im besonderen Kontext der einzigartigen Biosphärenregion Bliesgau“, erläuterte Wahlamtsleiter Jens Welsch unserer Zeitung.

Aber was regelt die neue Satzung überhaupt? Dazu nochmals die Verwaltungsspitze: „Im Ergebnis darf man sagen, dass die Parteien und Wählergruppen pro Wahltag dem Grunde nach nur noch 125 Plakate ausbringen dürfen, und zwar für das gesamte Stadtgebiet in den 19 Siedlungsbereichen des 108 Quadratkilometer umfassenden Gebietes. Dafür ist ein Antrag zu stellen, der zu bescheiden ist.

 

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