Der Angeklagte Ralf H. war um die Jahrtausendwende Teil der Neonaziszene in Chemnitz – wo das NSU-Kerntrio 1998 bei seiner Flucht vor der Polizei untertauchte. Mithilfe seines Personalausweises mieteten die Neonazi-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vor rund 25 Jahren eine konspirative Wohnung an und bestellten diverse Artikel bei Versandhäusern. Den Ausweis von Ralf H.
zu einer Falschaussage entschieden hatte. Die Aufklärung dort sei aber gerade für die Betroffenen des Terrors von hoher Bedeutung gewesen.Richter Kai Dingerdissen blieb mit einer Bewährungsstrafe von neun Monaten schließlich im unteren Teil des möglichen Strafrahmens. Allen Beteiligten sei durch das Geständnis des Angeklagten "ein längeres, unangenehmes Verfahren" erspart geblieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ralf H. ist einer der wenigen Zeugen aus der extrem rechten Szene, die sich wegen Falschaussage im NSU-Prozess verantworten mussten. Nach Einschätzung vieler Beobachter hatten in dem fünfjährigen Verfahren vor dem Oberlandessgericht in München zahlreiche Neonazi-Zeugen offensichtlich gelogen, ohne dass sie dafür mit Konsequenzen rechnen mussten.Audiobeitrag
Schüler der Scharrerschule haben den Gedenkort für Ismail Yasar gestaltet. Er wurde 2005 in seinem Imbiss-Stand gegenüber der Schule erschossen."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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