Söder von Grosz als „Södolf“ bezeichnet - Prozess wegen mutmaßlicher Beleidigung

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Beleidigung, rechtlich im § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert, umfasst das Kundgeben einer Missachtung oder Nichtachtung durch Wort, Schrift, Bild oder andere Darstellungsformen gegenüber einer anderen Person. Ziel ist es, den sozialen Geltungswert des Betroffenen herabzusetzen. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.de.

Am Amtsgericht in Deggendorf kam es am Montag zum Prozess gegen den ehemaligen österreichischen Politiker Gerald Grosz. Dessen Rede am politischen Aschermittwoch ging einigen deutlich zu weit. Für den ehemaligen Bundespräsidentenkandidaten ein Kampf um Meinungsfreiheit und Satire.Für den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz ist die Sache eindeutig: Bei seiner mutmaßlichen Beleidigung von Ministerpräsident Markus Söder handelte es sich um Satire.

Der Anwalt von Gerald Grosz legte Einspruch ein. So argumentiert die Verteidigung am Montag, dass die Meinungsfreiheit und diehätten. Es seien „spontan“ eingefallene Wörter gewesen, derentwegen der 47-Jährige unter Anklage steht. Eine „klassische Bierdeckelrede“ sei es gewesen, für seinen 45-minütigen Redebeitrag habe er nur wenige Notizen gemacht, sagte der Österreicher.

 

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