Söder-Regierung beschließt Corona-Lockerungen: Das gilt bald in Bayern

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Neue Corona-Lockerungen für Bayern im Überblick: Bei einer Regel prescht Söder vor - wie angedroht

. In einem Punkt geht der Freistaat damit über den gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss vom Montagabend hinaus. Staatskanzleichef Florian Herrmann bezeichnete die Lockerungen als „keine grundlegenden Änderungen“. Für die betroffenen Bereiche ist es allerdings eine enorme Veränderung. Vor allem das Aus der Geisterspiele bei überregionalen Sportveranstaltungen sorgte für Überraschung. Die neuen Regelungen gelten bereits ab Donnerstag .

Zugleich wird - analog zum Sport - das Komplett-Verbot für große überregionale Kulturveranstaltungen aufgehoben: Werden mehr als 1000 Zuschauer erwartet, darf die Zuschauer-Kapazität zu maximal 25 Prozent ausgelastet werden. Wie bei großen Sport-Events gilt, etwa für Konzerte, eine absolute Personenobergrenze von 10.000 Zuschauern.

Bei allen anderen Kultur- und Sportveranstaltungen sind künftig wieder doppelt so viele Zuschauer erlaubt wie bisher: In Theatern, Kinos und bei anderen Kultur- und Sport-Events ist von Donnerstag an wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - bisher waren es 25 Prozent. Die bisher geltenden Zugangsregeln gelten bei alledem unverändert, zudem gilt bei Veranstaltungen auch weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Des Weiteren werde eine Lockerung der Zugangsregeln für Angebote der Jugendarbeit kommen: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die ohnehin regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen nun keinen Impfnachweis und keinen weiteren Test mehr vorlegen. In Meisterschulen und Fahrschulen gilt zudem ab sofort anstatt der 2G die 3G-Regel.

Bund und Länder hatten sich am Montag eigentlich darauf verständigt, dass die Chefs der Staats- und Senatskanzleien bis zum 9. Februar eine einheitliche Regelung für überregionale Großveranstaltungen vereinbaren sollen. Bayern greift dem nun, wie Söder Ende vergangener Woche angedroht, vor. Er begründet dies damit, dass in anderen Bundesländern schon bisher teils deutlich mehr Zuschauer etwa bei Fußballspielen erlaubt seien.

 

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