Selbstbestimmungsgesetzt: Was sich nun für Transmenschen ändert

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Der Bundestag hat den Weg für das neue Selbstbestimmungsgesetz frei gemacht. Damit können Menschen ab November ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt deutlich leichter ändern lassen als bisher.

Menschen, die beim Amt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, haben es bislang mit hohen Hürden zu tun. Das will die Bundesregierung mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern, das der Bundestag verabschiedet hat. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten: Was soll sich mit dem neuen Gesetz ändern? Es soll künftig leichter sein, seinen Geschlechtseintrag sowie den Vornamen offiziell ändern zu lassen.

Muss der Vorname immer mitgeändert werden? Prinzipiell schon, es sei denn, der alte Vorname passt auch zum neuen Eintrag. Grundsätzlich gilt: Der Vorname muss dem Geschlechtseintrag entsprechen. Wer also beispielsweise den Eintrag „männlich“ wählt, kann als Namen nicht Bettina oder Julia eintragen lassen. Insgesamt gibt es wie bisher die Wahl zwischen „männlich“, „weiblich“ und „divers“. Betroffene können sich auch entscheiden, keine Geschlechtsangabe zu machen.

 

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