Schwarz statt Rot – diese Entscheidung hat einen Monteur aus Nordrhein-Westfalen um seinen Job gebracht: Weil er seine Arbeitshose in der falschen Farbe trug, wurde dem Mann zu Recht gekündigt. Dies entschieden die Richterinnen und Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem kuriosen Berufungsfall , urteilte nun auch das Landesarbeitsgericht zuungunsten des Arbeiters. Der Arbeitgeber dürfe Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben, erklärten die Richter.
Der Kläger habe die rote Hose auch jahrelang getragen, erklärte das Landesarbeitsgericht. Sein aktuelles ästhetisches Empfinden genüge nicht, um zu einem anderen Urteil zu gelangen.Die gegen die Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage blieb damit abermals erfolglos. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nach eigenen Angaben nicht zu.
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