– Wird eine Ärztin oder Pflegerin schwanger, wird sie sofort nach Bekanntwerden mit einem Beschäftigungsverbot belegt – eine Nachwirkung der Corona-Gesetze zum Schutz von Mutter und ungeborenem Kind. Doch was ist, wenn die Schwangere weiter arbeiten, wenn sie für sich das Risiko in Kauf nehmen will?Einen solchen Fall gibt es am Klinikum Erding – die Chirurgin Claudia Chebotar. Ihr ist es gelungen, trotz Schwangerschaft arbeiten zu dürfen – auch dank ihres Chefs.
In der BR-Abendschau erklärt die 37-Jährige: „Es geht um den Anspruch an sich selbst.“ Sie wolle am Patienten arbeiten und ihren Beruf erfüllen. „Ich mache das gerne“, betont sie. Es sei eine große Umstellung, nur noch daheim zu sein und die eigenen vier Wände anzuschauen. Aber Schwangere in Gesundheitsberufen würden dazu gezwungen. Für Chebotar kommt das einem Arbeitsverbot gleich.
Und dagegen setzte sie sich zu Wehr. Die werdende Mutter unterschrieb eine Sondervereinbarung, dass sie weiter arbeiten darf, auch im OP – nicht zuletzt, um ihren Facharzt zu erwerben.Unterschrieben hat auch Chefarzt Prof. Dr. Jörg Theisen. „Das ist eine individuelle Entscheidung auf Wunsch einer Schwangeren. Dem versuchen wir, Rechnung zu tragen“, sagte er dem BR.
Viele trauen sich das aber nicht, weder Arbeitgeber noch Schwangere – weil sie Angst vor Ärger mit der Gewerbeaufsicht haben. Auch die Staatsregierung, die in diesen Tagen eine Corona-Schutzregel nach der anderen fallen lässt, ist für einen strengen Kurs.
Ganz anders sieht es der Ärztinnenbund. Er spricht sich dafür aus, die Weiterarbeit auf Wunsch zu erlauben. „Jeder pauschale Ausschluss von Ausbildung und Beschäftigung, egal, ob vom Betrieb oder der Arbeitsschutzaufsicht veranlasst, stellt eine unzulässige Diskriminierung der betroffenen Frauen dar.“ Schwangere Lehrerinnen dürfen übrigens seit Oktober auf eigenen Wunsch wieder arbeiten.
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