Die Ampel-Koalition will Schwangerschaftsabbrüche liberalisieren. Sozialministerin Petra Köpping ist für die Streichung des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch, aber auch für eine Beratung.
Dresden - Die sächsische Sozialministerin Petra Köpping hält eine Beratung bei Schwangerschaftsabbrüchen weiter für erforderlich. "Ich bin für die Streichung des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch. Aber ich möchte deutlich sagen, dass ich die Beratungspflicht weiterhin für notwendig und richtig halte.
Frauen, die in einer persönlichen Notsituation sind und in kurzer Zeit entscheiden müssten, ob sie ihr Kind behalten wollen, sollten alle Möglichkeiten kennen, die ihnen das möglich machen, betonte Köpping. "Viele Frauen kennen die Angebote nicht, die es beispielsweise für Schwangere in der Ausbildung gibt. Es können aus allen möglichen Gründen Notsituationen entstehen.
Laut Köpping ist das Beratungsangebot in Sachsen wie in ganz Ostdeutschland flächendeckend vorhanden. Die Zahl der Angebote sei sehr viel höher als im Westen. "In Sachsen gibt es 68 Stellen unterschiedlichster Träger, die nicht nur über Abtreibungen, sondern rund um die Themen Familienplanung, Vorsorgeuntersuchungen, pränataldiagnostische Fragestellungen und finanzielle Hilfen informieren. Sie führen pro Jahr 65.000 Gespräche.
Schwangerschaftsabbruch Köpping Beratungspflicht
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