Zum 1. April soll eine Freigabe von Cannabis kommen. Doch es formiert sich Kritik. Nach Justizangaben müssten viele alte Strafverfahren überprüft werden.
Berlin/Leipzig - Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung führt nach einer Umfrage dazu, dass bundesweit mehr als 210 000 Strafakten überprüft werden. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen müssten 60.000 Fälle erneut angeschaut werden, wie eine Anfrage der "Deutschen Richterzeitung" bei den Justizministerien der Länder ergab. In Sachsen wären es den Angaben zufolge 7000 Fälle.
"Für die Staatsanwaltschaften bedeuten die Amnestiepläne konkret, dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur.
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.
Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die Kritik der Länder zurückgewiesen.
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