Gesetzestexte gelten nicht als zugängliche Lektüre. Aber wenn die Wirklichkeit sehr kompliziert wird, kann ein nüchterner Paragraf Klarheit bringen. Zum Thema Gewalt und Verteidigung steht im deutschen Strafgesetzbuch etwa:"Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig." So eindeutig das als Prinzip klingt, so wirr wird das Verhältnis zwischen Gewalt und Verteidigung im Einzelnen.
Elsa Dorlin, Philosophieprofessorin in Paris, geht es ohnehin nicht um Klarheit. In ihrem Buch"Selbstverteidigung. Eineder Gewalt" stellt sie die legitime Verteidigung, legitim im Sinne der jeweiligen Gesetzeslage, einer Geschichte der Wehrhaftigkeit unterdrückter Gruppen gegenüber. Sie beschreibt, wie Sklaven und Indigene entwaffnet wurden, um so auf ihre bloße Körperlichkeit zurückgeworfen zu sein und selbst in dieser noch weiter eingeschränkt wurden.
Dorlin geht es um die Ethik des Aufstandes, um die Frage, wem Gewalt zusteht. Sie zeichnet nach, wie in Machtgefällen Gruppen so weit entmenschlicht werden, dass sie nur die Wahl haben zwischen dem Tod durch die Willkür der Herrschenden oder dem Tod durch den Versuch der Gegenwehr. Sie liefert neue Interpretationen von politischer Gewalt, von der Französischen Revolution bis zu der Art, in der wir bis heute Vorstellungen von Wehrlosigkeit fortschreiben.
So wird der weibliche Körper gerade in einer Verletzbarkeit, in einer Schutzbedürftigkeit vergegenständlicht. Krimis und True-Crime-Formate beginnen nicht selten mit einer toten Frau, einem Opfer von Gewalt, das dann nur noch eine Funktion erfüllt: wehrlos gewesen zu sein. Eine Instrumentalisierung, vor der Dorlin warnt und die zur Ambivalenz der Notwehr führt.
Die Ethik der Selbstverteidigung bleibt mehrdeutig. Wer sich Antworten oder gar eine leichte Lektüre erhofft, wird von Dorlins"Philosophie der Gewalt" enttäuscht werden. Doch kämpft man sich durch Satzkonstruktionen wie der"systematischen Verhinderung reziproken Handelns in Herrschaftsbeziehungen" ist da ein wirklich ungewöhnlicher Blick auf Macht. Auf ein Recht, das der Mensch sich auch nimmt, wenn er es nicht hat: Er wehrt sich.
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