- Weil er eine verbotene Parole der SA verwendet haben soll, steht Thüringens AfD-Chef Björn Höcke nun vor Gericht. Noch vor weniger Tagen hat er seine Wortwahl verteidigt.
In zwei Reden soll er eine verbotene Losung der Sturmabteilung , der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben. Noch vor einer Woche bestritt der frühere Geschichtslehrer im Fernsehen, gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotene Parole handelte. Im vergangenen Jahr erhob die Staatsanwaltschaft Halle Anklage. Sie wirft Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst zu haben. Nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft hatten Höckes Anwälte die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt.
Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass "Alles für Deutschland" eine SA-Parole sei, sagte er: "Nein, ich wusste es nicht." Es handele sich um einen Allerweltsspruch.Für den ersten Hauptverhandlungstag ist davon auszugehen, dass - wie üblich - die Anklageschrift verlesen wird. Dann hat Höcke die Möglichkeit, sich selbst oder über seinen Verteidiger zu den Vorwürfen zu äußern.
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