ARD, ZDF und Deutschlandradio sind mit dem Versuch gescheitert, eine Beitragserhöhung um 86 Cent zum 1. Januar gerichtlich durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der Sender abgelehnt. Sie hätten nicht hinreichend plausibel gemacht, warum sie nicht bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren warten könnten.
Zugleich machte das Gericht deutlich, dass völlig offen ist, wie das Hauptsacheverfahren ausgeht. Die Verfassungsbeschwerden seien weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet."Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheint eine Verletzung der durch Artikel 5 geschätzten Rundfunkfreiheit zumindest möglich", heißt es in dem Beschluss.
BVerfG Ich hoffe, dass die das Hauptverfahren ebenfalls verlieren.
BVerfG Es ist absolut weltfremd in einer wirtschaftlichen Krise wie sie Deutschland seit dem Krieg nicht mehr erlebt hat die Hand aufhalten zu wollen so wie es die öffentlichen rechtlichen vorhaben Rundfunkbeitrag
BVerfG Weiß man, wie das hinsichtlich der Finanzierung irgendwie zu rechtfertigen ist, dass ARD, ZDF Unsummen für Fußball, Tatort, Seifenopern usw. ausgeben? Der Rundfunkbeitrag wird doch allein durch den Informationsauftrag gerechtfertigt oder?