wegen Todes zu. Sie soll die Betroffenen finanziell unterstützen. Je nachdem wer gestorben ist und ob es gemeinsame Kinder gibt, greift eine andere Hinterbliebenenrente. Welche es genau gibt und wem sie zusteht, erfahren Sie im Artikel.erfüllt, also mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Wichtig: Wie bereits erwähnt erlischt der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, wenn Betroffene wieder heiraten oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Jedoch erhalten sie dann eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Durchschnittsbetrages der Rente der letzten zwölf Monate. Allerdings gilt das nur für die erstmalige Wiederheirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren zum Zeitpunkt des Todes des geschiedenen Ehegatten aus eigenen rentenrechtlichen Zeiten sind erfüllt. Dazu zählen zum Beispiel BeitragszeitenWichtig: Auf die Witwen- oder Witwerrente und auf die Erziehungsrente wird laut der Deutschen Rentenversicherung das eigene Einkommen des oder der Hinterbliebenen angerechnet.
Waisenrente kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezogen werden. Es ist aber auch möglich die Rente bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu erhalten. Dafür müssen der Deutschen Rentenversicherung zufolge eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:Es leistet ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr beziehungsweise einen Bundesfreiwilligendienst
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