Rechtswidrig: BGH kritisiert Abschiebehaft-Gefängnis in Hof

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Die Bedingungen im größten bayerischen Abschiebegefängnis in Hof haben gegen EU-Recht verstoßen. Abschiebehäftlinge dürften nicht wie Straftäter behandelt werden. Das hat der BGH entschieden. Trotz leichter Lockerungen gibt es weiterhin Kritik.

Menschen in Abschiebungshaft müssen mehr Freiheiten genießen als Straftäter im normalen Vollzug – das mahnen Anwälte und Organisationen wie der Jesuiten-Flüchtlingsdienst seit Jahren an. "Abschiebehäftlinge sind keine Kriminelle", betont auch Nanne Wienands vom Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Hof" immer wieder.

Konkret rügte der BGH den Fall eines algerischen Flüchtlings, der 2022 mehrere Monate in Hof im Abschiebegefängnis einsaß. Zum einen monierten die Richter die Besuchszeiten – sie seien mit vier Stunden pro Monat zu kurz. Zum anderen kritisierten sie auch die sogenannten Einschluss-Zeiten: Im Abschiebegefängnis Hof wurden die Menschen jeweils ab abends um 19.00 Uhr in ihren Hafträumen eingesperrt - bis morgens um 9.00 Uhr. Dies sei zu lang.

Der BGH verweist auf Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Dort müssen die Häftlinge erst ab 22.00 Uhr in ihren Zellen sein. Ab 7:00 Uhr können sich die Insassen wieder freier bewegen. "Das entspricht der normalen Bettruhe", so der Nürnberger Jesuiten-Bruder Dieter Müller, der einmal pro Woche mit Ehrenamtlichen Rechtsberatung in Hof anbietet.

Die Abschiebungshafteinrichtung Hof verfügt über 150 Haftplätze. Im Jahr 2023 waren durchschnittlich rund 83 dieser Haftplätze belegt, in den ersten fünf Monaten dieses Jahres durchschnittlich rund 103. "Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.

 

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