Rechtsextremistischer Verdachtsfall: Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten

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Nach sieben Tagen mündlicher Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD im Streit um die Einstufung der Partei als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz abgewiesen. mit Sitz in Köln die Partei und deren Jugendorganisation Junge Alternative zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. In der Vorinstanz hatten die Richter am Verwaltungsgericht Köln die Bewertung 2022 so bestätigt.

Als nächste Stufe nach dem Verdachtsfall steht die Feststellung, dass das Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Im Fall der JA hat das Bundesamt dies bereits erklärt und das Verwaltungsgericht Köln dies im Februar 2024 auch bestätigt. Vor dem OVG aber ging es jetzt noch nicht um diese Frage.Bei der Urteilsbegründung hieß es, der Verfassungsschutz habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Das Urteil aus Münster ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Partei haben bereits angekündigt, in die nächste Instanz ziehen zu wollen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.

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