Prozess um Einbruch ins Grüne Gewölbe: Remmo-Clan muss in den Zeugenstand

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Jetzt können sich die verurteilten Clan-Mitglieder nicht drücken. Die Remmos müssen in den Zeugenstand im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe in Dresden.

Spektakuläre Wende im zweiten Prozess zum Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden . Die bereits verurteilten Mitglieder des Remmo-Clans verweigerten bisher ihre Aussage als Zeugen im Prozess gegen Jihad Remmo , der wegen Beihilfe angeklagt ist. Doch jetzt sind die Urteile rechtskräftig – und die Remmos müssen in den Zeugenstand.: „Durch die Entscheidung des BGH haben drei der Haupttäter kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr.

Die Zwillinge Abdul Majed Remmo und Mohamed Remmo sind rechtskräftig verurteilt, müssen jetzt als Zeugen vor Gericht auspackenDas ist jetzt anders. Die Clan-Mitglieder müssen umfassend und wahrheitsgemäß aussagen. Bei einer Falschaussage drohen weitere Haftstrafen, auch Erzwingungshaft ist möglich, wenn ein Zeuge die Auskunft vor Gericht verweigert. Die wichtigste Frage: Wer sind die beiden unbekannten Mittäter, die beim Einbruch in Dresden dabei waren.

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