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Schwan verfolgte nun sein eigenes Projekt weiter. Er wollte aus dem"Schatz", den er in Händen zu halten glaubte, eine eigene Publikation machen, gewiss zum eigenen Vorteil, aber eben auch, um die historisch so bedeutsame Figur Kohl von einer anderen Seite zu beleuchten. Kohl hatte in den Gesprächen nämlich ungewöhnlich offenherzig vom Leder gezogen und seinem aufmerksamen Zuhörer viele deftige Zitate geliefert.
Und es sieht so aus, dass der BGH daran festhalten wird. Eine Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts diene vor allem der"Genugtuung" des Betroffenen, erläuterte Seiters."Einem Verstorbenen kann Genugtuung aber nicht mehr verschafft werden." Matthias Siegmann, Anwalt von Kohl-Richter, verwies zwar auf das Bild Kohls als einem der bedeutendsten Staatsmänner."Diesem Bild kann noch Genugtuung widerfahren.
Zwar kennen Juristen seit Langem einen"postmortalen Persönlichkeitsschutz". Seiters machte aber deutlich, dass wirklich nur eine grobe Entstellung des Lebensbildes von Helmut Kohl einen solchen Anspruch rechtfertigen könne - und nicht bereits jede Indiskretion. Entscheidend seien allein die Fehlzitate, gegen die sich die Klägerin gewandt hatte.
Entscheidend sei aber, ob solche Fehlzitate"nach Quantität und Qualität" wirklich so gravierend seien, dass das Bild des Altkanzlers dadurch grob entstellt würde. Walter Momper zum Beispiel, den einstigen Berliner Bürgermeister, soll er als"Rüpel" bezeichnet haben. Aber derbe Sprüche dieser Art dürften dem Vorsitzenden zufolge nicht reichen.
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die ist auch ganz in der Mytos Kohl aufgegangen, was? Armes Mädchen
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ZEIT ONLINE | Lesen Sie zeit.de mit Werbung oder im PUR-Abo. Sie haben die Wahl.Ich habe mich damals gegen das Filmgeschäft aus eben diesen Gründen entschieden und für ein sicheres Beamtenleben Ihr wisst schon, warum Ihr diesen Tweet nicht mit der geschmacklosen, ehrenrührigen Entgleisung illustriert, die Ihr in Eurer kleinen Webseite verwendet.
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