Prozess gegen Bushidos Ex-Manager: Ordnungsgeld gegen Zeugen

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Berlin (dpa/bb) – Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido hat das Berliner Landgericht ein Ordnungsgeld gegen einen Zeugen ausgesprochen. Der 41-Jährige habe auf mehrere Fragen unbegründet eine Aussage verweigert, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Mrosk am Mittwoch. Gegen den Berliner DJ ergingen 800 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise acht Tage Ordnungshaft. Der Anwalt des Zeugen kündigte Beschwerde gegen diese Entscheidung an.

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Im dem Prozess geht es um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung. Nach Darstellung des Rappers sollen sein langjähriger Manager Arafat A.-Ch. und dessen Brüder ihn am 18. Januar 2018 eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben.

Der DJ im Zeugenstand hat aus Sicht des Landgerichts nur zum Teil ein Schweigerecht. Dies treffe zu, wenn ein Zusammenhang zum Steuerstrafverfahren zu erkennen sei, so Richter Mrosk. Der Zeuge habe jedoch unberechtigt bei mehreren Fragen geschwiegen – etwa auf die Frage des Gerichts, ob ihm Bushido etwas über Vorfälle am 18. Januar 2018 berichtet habe.

Mit einer Beschwerde geht der Streit an das Berliner Kammergericht. Der Anwalt des 41-Jährigen erklärte, sein Mandant werde sich einer Entscheidung des Beschwerdegerichts beugen. Der Prozess wird am 28. März fortgesetzt.

 

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