Um in Notsituationen schnell helfen zu können, müssen Feuerwehr oder Rettungsdienste wissen, wo sich Personen in Not befinden. Wo und was passiert ist, sind die ersten Fragen an der europaweiten Notruf-Hotline 112. Doch nicht immer kennen die Anrufenden ihren genauen Standort oder können ihn in einer Stresssituation verständlich durchgeben.
Auch bei Anrufen an die 110 bekommt die Leitstelle solche Ortungsdaten – bloß die Weiterleitung an die lokalen Polizei-Leitstellen war wegen unklarer Rechtslage bisher nicht erlaubt. Die Polizei nutzte also die ungenauere und aufwändige Technik der netzbasierten Ortung.Das soll sich nun ändern: Anrufende sollen auch für die Polizei über AML ortbar sein.
Um die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, prüft das baden-württembergische Innenministerium nun, ob Änderungen im Landespolizeigesetz oder sogar auf Bundesebene erforderlich sind.Wenn jemand eine Notrufnummer wählt und auf dem Gerät AML funktioniert, werden auf dem benutzten Mobiltelefon WLAN und Satellitenortung wie GPS aktiviert. Das Gerät ermittelt damit seine Position bis auf wenige Meter genau und überträgt sie an einen Endpunkt.
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