Die Teillegalisierung von Cannabis ist durch, ab dem 1. April ist für Volljährige der Besitz von 25 Gramm in der Öffentlichkeit straffrei. Dazu wird es Cannabis-Clubs für den legalen Erwerb geben. Wer bekifft am Steuer erwischt wird, den trifft es allerdings hart. Noch gibt es keinen Grenzwert, es gilt ein striktes Verbot.
GdP-Vize mit klaren Worten: Auch für uns irgendwann Grenze erreicht Auch an Schulen und Kitas müsse die Polizei präsenter sein. Nicht nur, um dort die Schutzzone im Umkreis von 100 Metern, in denen ein Konsumverbot gilt, zu kontrollieren. „Ein wichtiger Punkt ist auch die Aufklärung und Prävention“, so Michael Maatz. Jugendkontaktbeamtinnen und -beamten seien gefordert. Schließlich sei Cannabis eine Einstiegsdroge und vielen die Gefahr gar nicht bewusst.
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