Parlaments-Gutachter sehen Hochschulgesetz kritisch

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Die Vorgabe, wissenschaftliche Mitarbeiter fest anzustellen, verstoße gegen die Freiheit der Wissenschaft. CDU sieht sich in Kritik bestätigt.

Im Streit um die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes durch SPD, Grüne und Linke gibt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Berliner Abgeordnetenhaus den Kritikern Rückenwind. Die Juristen des Landesparlaments kommen in ihrer im Auftrag der CDU-Fraktion erstellten Studie zu dem Schluss, das Gesetz verstoße in seiner derzeitigen Form gegen Bundesrecht und gefährde die Wissenschaftsfreiheit.

Die frühere rot-rot-grüne Koalition wollte kurz vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus im vergangenen September die Position von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessern und hat den Hochschulen auferlegt, viel mehr Stellen für promovierte Nachwuchskräfte nicht mehr wie bisher zeitlich zu befristen, sondern fest zu vergeben. Damit sollen die Karrierewege von nicht mehr ganz jungen Forscherinnen und Forschern gesichert werden.

Der wissenschaftliche Dienst stellt nun fest, dass Berlin mit seinem neuen Hochschulgesetz unzulässig in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreife. Mit seinem Wissenschaftszeitvertragsgesetz habe der Bund erkennbar das Ziel verfolgt, eine „Fluktuation der wissenschaftlichen Mitarbeitenden zu gewährleisten“ und damit „den Hochschulen weiterhin die Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen befristeter Tätigkeit zu ermöglichen“, schreiben die Gutachter.

 

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