Parkinson ausgelöst durch den intensiven Einsatz von Pestiziden dürfte bald als anerkannte Berufskrankheit unter Landwirten gelten. Wie die"Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, will das Bundesarbeitsministerium die notwendigen Schritte dazu einleiten, dass die Erkrankung in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen wird. Zuvor hatte ein Experten-Gremium nach mehrjährigen Beratungen die entsprechende Aufnahme in den Katalog der Berufskrankheiten empfohlen.
Die Anerkennung bedeutet, dass Betroffene Anspruch auf Leistungen ihrer Unfallversicherungsträger haben, etwa Renten. Bislang hatten Betroffene, die ihre Parkinson-Erkrankung auf beruflichen Pestizid-Einsatz zurückführten, kaum Chancen auf Anerkennung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau teilte der NOZ mit, in den vergangenen Jahren seien 60 entsprechende Verdachtsanzeigen eingegangen.
Bis zur förmlichen Aufnahme in den Berufskrankheiten-Katalog sei eine Anerkennung als sogenannte"Wie-Berufskrankheit" möglich. Neue Berufskrankheiten, die noch nicht in der Berufskrankheiten-Liste veröffentlicht sind, können unter bestimmten Voraussetzungen"wie" eine Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden. Die Leistungen seien identisch.
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