Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt , wonach Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen bzw. zu Schulen nicht einhalten, vorerst schließen müssen.
Seit Ende 2020 dürfen konzessionierte Wettveranstalter in Deutschland Sportwetten im Internet und über stationäre Wettvermittlungsstellen anbieten. Nach dem im Land Berlin geltenden Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist es Sache der Wettveranstalter, die zusätzlich für einen konkreten Standort erforderliche Erlaubnis für den jeweiligen Wettvermittler zu beantragen.
die gegen die Schließung der Vermittlungsstellen gerichteten Eilanträge der Veranstalterinnen und Wettvermittler jeweils zurückgewiesen. Die dagegen erhobenen Beschwerden blieben ohne Erfolg. Zur Begründung hat der 1. Senat u.a. ausgeführt, es bestünden weder unions- noch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Erlaubnisverfahren und die Abstandsregelungen. Grundsätzlich entspreche es dem Gesetzeszweck, den weiteren Betrieb einer formell illegalen und in der Sache nicht erlaubnisfähigen Wettvermittlungsstelle zu untersagen.
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