Die Alkoholexzesse eines 18-jährigen Schülers in Geesthacht endeten mit einer furchtbaren Bluttat – und fünf Jahren Jugendstrafe. Das Landgericht Lübeck verurteilte den Heranwachsenden am Montag wegen Totschlags, weil er im März seinen Großvater mit zahlreichen Messerstichen in den Oberkörper getötet hatte. Die Große Strafkammer als Jugendgericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die anwesende Familie des Schülers, der die Ausführungen von Staatsanwalt, Verteidiger und Richterin mit wachem Blick verfolgte, reagierte ungläubig auf den Urteilsspruch. Sie hatte offensichtlich auf eine mildere Strafe gehofft. In seinem letzten Wort hatte der Junge sich an seine Verwandten gewandt und gesagt: „Es ist schwer, hier zu sitzen und alles anzuhören.
Es sei nicht auszuschließen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten durch Alkohol beeinträchtigt gewesen sei. Das Gericht geht nach Angaben der Vorsitzenden Richterin von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. „Es ging ihm darum, aus der Situation herauszukommen.” Weiter sagte sie über den 18-Jährigen: „Er muss damit leben, einen Menschen getötet zu haben, und zwar nicht irgendeinen Menschen, sondern seinen geliebten Großvater.
Er gilt als hochbegabt, was ihm nach Zeugenaussagen das Leben bisher aber nicht einfacher gemacht habe. In der Untersuchungshaft legte er inzwischen die Abiturprüfungen ab und bestand mit einer durchschnittlichen Note. Die Vorsitzende Richterin mahnte den jungen Straftäter, er müsse die Tat jetzt eigenverantwortlich aufarbeiten.
In der Tat, intelligent und hochbegabt. Nun kann er im Knast irgendwas zu ihm passendes studieren.
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