Bund und Länder haben ihre selbstgesteckten Ziele für den Online-Zugang zu Leistungen der Verwaltung weit verfehlt. Auch ein im vergangenen Mai beschlossener sogenannter Booster, der eigentlich dafür sorgen sollte, dass 35 besonders wichtige Leistungen rasch flächendeckend online zur Verfügung stehen, hat das Problem nicht gelöst.
Um den bislang eher trägen Prozess der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland voranzutreiben, soll nun bald ein OZG 2.0 Abhilfe schaffen. Die Ressortabstimmung zu dem Entwurf für dieses Gesetz werde in Kürze eingeleitet, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Nachfrage mit. Der FDP-Digitalexperte Volker Redder sagte der Deutschen Presse-Agentur, er sei optimistisch, dass das Vorhaben im ersten Quartal 2023 im Bundestag beschlossen werden könne.
OZG 2.0 in Q1 2023 im Bundestag Ich bin gespannt...
Nein, Weil im ÖD alles und jeder mitgackern darf, jede Miniabteilung selbst in Kleinkleckershausenbach seine eigenen Vorstellungen hat, die es unbedingt umzusetzen gilt. Und bis alles realisiert wird, ist es auch schon wieder veraltet.
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