Oberverwaltungsgericht bestätigt Vorinstanz: AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden

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Als Verdachtsfall darf die Rechtsaußen-Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Alice Weidel und Tino Chrupalla kündigen weitere juristische Schritte an.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit hat das Gericht am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt.mit Sitz in Köln die Partei sowie deren Jugendorganisation Junge Alternative zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat.

Als nächste Stufe nach dem Verdachtsfall steht die Feststellung, dass das Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung ist.als „politisch motiviert“ und zweifeln die Unabhängigkeit des Gerichts an. Man müsse den Zeitpunkt des Verfahrens und der Urteilsbekanntgabe berücksichtigen, sagte AfD-Chef Tino Chrupalla am Montag vor Journalisten in Berlin. „Wir befinden uns mitten im Europawahlkampf, auch das zeigt, dass hier eine politische Motivation dahintersteckt, ganz klar.

Auf die Nachfrage eines Journalisten, ob das Gericht in Münster politisch unabhängig handele, sagte Chrupalla, „wenn natürlich Beweisanträge einfach so vom Tisch gewischt werden, kann durchaus Zweifel bestehen“.Weidel verteidigte Äußerungen von führenden Parteivertretern, wie etwa dem sachsen-anhaltischen AfD-Landeschef und Bundesvorstandsmitglied Martin Reichardt. Dieser hatte bei X nach dem Urteil von „dem Establishment hörige Richter“ gesprochen.

Das Establishment seien gewisse Institutionen in diesem Staate. „Dazu gehören die Gerichte, dazu gehört der Bundesverfassungsschutz“, aber auch die Medien würden dazu missbraucht, die AfD strukturell vom Parteienwettbewerb auszuschließen.Man habe in Münster eine Aneinanderreihung von Formfehlern gesehen, sagte Weidel und bemängelte die Ablehnung Hunderter Beweisanträge der AfD durch das Gericht.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz , Thomas Haldenwang, sieht sich durch die Abweisung der Berufungsklage der AfD in seinem Kurs bestärkt.

 

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