Neues Urteil: Urlaubs-Storno ohne Reisewarnung

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Doch kostenlos stornieren? Das Amtsgericht Frankfurt stärkt Rechte bei Reiserücktritten wegen des Coronavirus. Was das für Urlauber bedeutet, erklärt Reiserecht-Experte Paul Degott.

Welche Reisen sind in Europa möglich, in welchen Ländern müssen sich Urlauber vorher anmelden? Wo wird die Maskenpflicht verschärft? Ein Überblick.

Ob diese Umstände im März 2020 auch ohne Reisewarnung unvermeidbar und außergewöhnlich waren, darin waren sich Urlauber und Unternehmen aber nicht einig. Das Amtsgericht Frankfurt urteilte nun, dass es im konkreten Fall nicht um die Wirksamkeit der Bedingungen von Stornoregelungen geht - sondern darum, dass der Veranstalter insgesamt keine Entschädigung verlangen durfte.

SZ: Herr Degott, können Urlauber nun doch ohne Stornokosten ihre Pauschalreise kündigen, wenn sie Angst vor Corona haben?Angst ist weiterhin kein Grund für eine Absage. Angst müssten Urlauber eigentlich immer haben, Reisen an sich ist ja gefährlich. Die Gründe haben aber objektiv, nicht subjektiv zu sein: Die Probleme müssen von außen kommen und keine der Parteien könnte sie beseitigen - früher nannte man das höhere Gewalt.

Welche Bedingungen müssen also nach dem Frankfurter Urteil zutreffen, um kostenlos stornieren zu können? Das Urteil macht klar, dass zum Zeitpunkt einer Absage nicht zwingend eine Reisewarnung vorliegen oder das Ziel selbst schon vom Corona-Ausbruch betroffen sein muss. Es genügt bereits eine gestiegene Wahrscheinlichkeit für eine Virusausbreitung. Das bedeutet, die Prognose muss belegbar schlecht sein, damit Kunden bei ihrer Absage den vollen Preis zurückerhalten - ob sich die Lage wirklich so drastisch entwickelt bis zum eigentlichen Reisezeitpunkt, ist dann egal.

 

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