Gesundheit sminister Karl Lauterbach stellt ein neues Gesetz vor, dessen Entwurf noch vor der Sommerpause ins Kabinett kommen soll. Danach sollen die Krankenkassen künftig verpflichtet werden, Vorsorgeuntersuchungen für das Herz zu finanzieren.
Die regelmäßige Herz-Vorsorge soll künftig Kassenleistung sein. Dies sehen die Eckpunkte des neuen „Herz-Gesetzes“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor. Der Gesetzentwurf soll nach Informationen von „Bild am Sonntag“ noch vor der Sommerpause im Kabinett beraten werden und Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
Krankenkassen seien demnach künftig verpflichtet, all ihre Versicherten im Alter von 25, 35 und 50 Jahren auf ihr-Risiko hin zu untersuchen. „Wir wollen deutschlandweit bei Kindern und Jugendlichen, bei 25-jährigen, bei 35-jährigen und bei 50-jährigen mit einem Gutschein-System alle auffordern, sich die Werte messen zu lassen: den Blutdruck, auch den Risikofaktor Zuckerkrankheit“, sagte Lauterbach der „Bild am Sonntag“.
Außerdem plant Lauterbach eine deutliche Ausweitung der Angebote zur Rauch-Entwöhnung als Kassenleistung: „Wenn wir bei den Rauchern ein Angebot schaffen, dass auch Medikamente eingesetzt werden können auf Kosten der Krankenkassen zur Rauch-Entwöhnung. Wenn die Ärzte ein Honorar dafür bekommen, eine Rauch-Entwöhnung anzubieten. Dann kann das schon etwas werden. Dann bewegen wir die Leute.
Das „Herz-Gesetz“ werde er noch vor der Sommerpause ins Kabinett einbringen, nach dem Sommer solle es in den Bundestag gehen, so Lauterbach: „Ich hoffe, dass das zum nächsten Jahr in Kraft tritt. Das ist das Ziel.“
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