Auf Sylt skandieren Partygäste fremdenfeindliche Parolen, die Aufregung ist groß. Doch gibt es dafür auch strafrechtliche Konsequenzen? Ein Anruf bei Rechtsexperte Sönke Florian Gerhold.Wir sehen in dem Video Menschen, die "Deutschland den Deutschen!" und "Ausländer raus!" skandieren. Ein Mann deutet mit seinen Fingern einen Hitlerbart an.
Das kommt auf den Grad der Alkoholisierung an, aber die betreffenden Personen wirkten nicht so berauscht, dass sie als schuldunfähig angesehen werden könnten. Aber natürlich enthemmt Alkohol, und die Genannten haben sich vielleicht gerade deswegen keine genaue Vorstellung davon gemacht, welche Folgen ihr Tun haben könnte.
Welche Rolle spielt der Ort des Vorfalls? Macht es einen Unterschied, ob die Party privat stattfand oder an einem öffentlichen Ort wie in der "Pony"-Bar? Auf jeden Fall! Die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und die Volksverhetzung verlangen immer eine gewisse Öffentlichkeit. Ohne Öffentlichkeit fehlt es regelmäßig an der Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens und einige Tatvarianten nehmen auch ausdrücklich auf Merkmale wie zum Beispiel eine Versammlung oder die Verbreitung im Internet Bezug.Das können wir erst sagen, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: rponline - 🏆 8. / 75 Weiterlesen »
Herkunft: mopo - 🏆 75. / 59 Weiterlesen »
Herkunft: sternde - 🏆 31. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: ndr - 🏆 68. / 61 Weiterlesen »
Herkunft: RTL_com - 🏆 101. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: RTL_com - 🏆 101. / 51 Weiterlesen »