Nächste Berufung gescheitert: DFB-Bundesgericht bestätigt Kölns Geldstrafe

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Nächste Berufung gescheitert: DFB-Bundesgericht bestätigt Kölns Geldstrafe - Pyrotechnik im Spiel gegen Mainz BL

IMAGO/Sven Simon

Bereits in der letzten Woche scheiterte der 1. FC Köln mit einer Berufung gegen zwei hohe Geldstrafen, die sich auf insgesamt 177.200 Euro belaufen haben. Diese Strafen bezogen sich auf die Kölner Auswärtsspiele bei Union Berlin und dem VfB Stuttgart. Am Dienstag wies das DFB-Sportgericht dann die nächste Berufung des Effzehs zurück: Kölns Einspruch, der in Verbindung zu einer zuvor verhängten Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro stand, sei aus Sicht des DFB unbegründet gewesen.

Vor dem Anpfiff des Heimspiels gegen den FSV Mainz 05 am 09. April hatten Kölner Fans mindestens 15 Bengalische Feuer während einer Choreographie abgefackelt, im Verlaufe des Spiels folgten dann drei weitere Pyros. Zusätzlich zu dieser Strafe erklärte das Bundesgericht außerdem, dass die Domstädter einen Betrag von bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische und Gewalt-präventive Maßnahmen einsetzen können.

 

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