Wer in Neuseeland wegen Vergewaltigung vor Gericht steht, darf sich mit dem Argument verteidigen, das mutmaßliche Opfer habe eingewilligt – auch, wenn es sich dabei um ein Kind handelt. Ein aktueller Fall lässt Forderungen nach einer Gesetzesänderung lauter werden.
In Neuseeland ist ein 45-Jähriger am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Minderjährigen in 33 Fällen für schuldig erklärt worden. Seine beiden Opfer waren erst acht und zwölf Jahre alt, als die Taten begannen. Das zweiwöchige Gerichtsverfahren hatte in Neuseeland aber nicht nur wegen der Taten des Mannes für Entsetzen gesorgt, sondern auch wegen seiner Verteidigungsstrategie.
Die Geschworenen glaubten dennoch den Opfern und bekannten den Mann für schuldig, die beiden damals Minderjährigen ab dem Jahr 2010 vier Jahre lang sexuell missbraucht zu haben. Allein die Schuldzuschreibung vor Gericht könne für Opfer sexuellen Missbrauchs aber zusätzlich zu der Tat traumatisch sein – für Kinder ganz besonders, zitiert der britische "Guardian" Kathryn McPhillips.
"Dass Anwälte argumentieren könnten, ein 12-jähriges Kind sei zur Einwilligung fähig, und die Gesetzeslage ihnen das erlaube, sei "ekelhaft", zitiert sie der "New Zealand Herald". Der aktuelle Fall sei ein alarmierendes Beispiel, wieso sich die Gesetze ändern müssten. In ihrer Petition fordert sie, dass die neuseeländischen Gesetze zur Einwilligung überarbeitet werden, vor allem, was die Definition von Zustimmung betrifft.
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