Monteur: Streit um das Tragen einer roten Arbeitshose

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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat sich mit einem kuriosen Berufungsfall beschäftigt. Einem Arbeiter war gekündigt worden, weil er lieber Schwarz als Rot trug.

Seine beharrliche Weigerung zum Tragen einer roten Arbeitshose hat einem Industrie-Arbeiter einem Urteil zufolge zu Recht den Job gekostet. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied dies am Dienstag in einem kuriosen Berufungsfall.

Nachdem das Arbeitsgericht Solingen in erster Instanz schon entsprechend entschieden hatte, urteilte nun auch das Landesarbeitsgericht zuungunsten des Arbeiters. Der Arbeitgeber dürfe Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben, erklärte es in einer Mitteilung. Dafür gebe es sachliche Gründe, unter anderem die Arbeitssicherheit. Der Mann habe auch in Produktionsbereichen gearbeitet, in denen Gabelstapler gefahren seien - Rot als Signalfarbe zu wählen, sei rechtens.

 

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