Milliardenkredite, begründet mit der Notlage durch den Krieg in der Ukraine: Das Brandenburg-Hilfspaket aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 ist in Teilen verfassungswidrig. Eine Klage der AfD-Fraktion im Landtag gegen das Hilfspaket hatte damit Erfolg.
Gerichtspräsident Markus Möller betonte aber am Freitag, dass das Hilfspaket nicht rückwirkend abgewickelt werden müsse. Niemand muss demnach also befürchten, dass Hilfen zurückgezahlt werden müssen. Über das Brandenburg-Paket waren nach Angaben des Finanzministeriums für das vergangene Jahr und für dieses Jahr Mittel von bis zu rund 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Es ist zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Kriegs gedacht und soll Familien, Kommunen, Krankenhäuser und Wirtschaft unterstützen. Das Verfassungsgericht hatte in der mündlichen Verhandlung im Mai schon Zweifel am Hilfspaket anklingen lassen.
Deshalb ist es unsäglich, diesen Vorgang, das Verfassungsgericht anzurufen, als gegen die Gesellschaft gerichtet zu diskreditieren. Etwas mehr Faktenorientierung und intellektuelle Lauterkeit täte dem Diskurs sicher gut, zumindest wenn man daran überhaupt interessiert ist.Hartz 4 gibt's nicht mehr.Bürgergeld für Alle.Früher gab's Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gestaffelt nach geleisteter Arbeit und Bürger mit deutschem Pass.Und...
Intension der AFD, alles blockieren und dann sagen wir sind nicht schuld, schaut auf die jetzige Regierung die verbockt alles. Wählt uns, dann geht es Berg auf. Die Frage ist nur für wen.
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