beim Skifahren in Méribel schwer. Seitdem müssen Fans und Freunde damit leben, dass sie nicht genau wissen, wie es dem Formel-1-Idol wirklich geht. Die Familie und Schumachers Anwälte schirmen den Rekordweltmeister ab, lassen keine Infos nach außen dringen. dazu Stellung genommen. Damm vertritt Schumacher seit 2008. Damm tritt vor allem dann auf, wenn es darum geht, die Privatsphäre der Familie Schumacher zu schützen.
Die Medien könnten die Meldung immer wieder aufgreifen und nach einem neuen Stand fragen. Damm erklärt, was das juristische Problem für seinen Mandanten dabei sei. „Wenn wir dann gegen diese Berichterstattung vorgehen wollten, müssten wir uns mit dem Argument der freiwilligen Selbstöffnung befassen.
Dies sei schon kurz nach dem Unfall ein Problem gewesen. Schumachers Ärzte gaben damals Pressekonferenzen zum aktuellen Stand. “Das waren eigentlich Inhalte, die thematisch der Privatsphäre zugeordnet werden. Das war bis dahin eigentlich komplett tabu. Und die Familie lief damit Gefahr, Folge-Berichterstattung ermöglicht zu haben. Doch ein Gericht urteilte alsbald: Die Informationen waren so allgemein, dass sie Spekulationen über Schumachers Zustand nicht rechtfertigten.
So nennt er das Beispiel einer Zeitschrift, die auf dem Frontcover titelte: „Er ist nicht mehr unter uns.“ Es sei dadurch „der geschmacklose Eindruck entstanden, Michael Schumacher sei gestorben“. Dieser Satz habe die Zeitschrift 100.000 Euro gekostet, so Damm. „Mir ist kein Fall bekannt, wo für die Veröffentlichung eines Satzes eine höhere Geldentschädigung bezahlt werden musste.
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