Im vergangenen Jahr registrierte das Robert-Koch Institut mehr als 3200 Hitzetote in Deutschland. Die Schäden der jüngsten Flutkatastrophen im Saarland, Baden-Württemberg und Bayern gehen in die Milliarden. Mit dem Anfang Juli in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz will die Bundesregierung den Schutz vor diesen Auswirkungen der Klimaerwärmung verbessern. Das sei „das Gebot der Stunde“ betont Bundesumweltministerin Steffi Lemke.
Sollten Behörden und andere Träger öffentlicher Aufgaben künftig Bauprojekte planen, müssen sie die Klimaanpassung berücksichtigen. Das bedeutet in der Praxis, dass beispielsweise davon gefährdete Straßen besser gegen Hangrutsche und Unterspülungen gesichert werden, Flächen entsiegelt werden oder Behördengebäude eine Dachbegrünung bekommen.
Zweiter wichtiger Kritikpunkt ist die unklare Finanzierung. Jede Fläche, auf die im Ernstfall Hochwasser abgeleitet werden kann kostet Geld, ebenso wie der Bau von kleinen Parks als Oasen in hitzegeplagten Großstädten. Das Gesetz klärt nicht, woher die Finanzmittel dafür kommen sollen, dafür sind Verhandlungen mit Ländern und Kommunen notwendig. Der Städte- und Gemeindebund rechnet mit Ausgaben von mindesten acht Milliarden Euro pro Jahr.
Der Bund verweist auf Fördermittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro, die er bis 2027 zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Außerdem werde diskutiert, „die Beteiligung des Bundes an dieser langfristigen Aufgabe durch die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“ abzusichern.
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