Ein Mitarbeiter eines Hamburger Transportunternehmens bestiehlt seinen Arbeitgeber ganze 35 mal, insgesamt geht es um mindestens 20.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe, doch die bleibt dem Guineer aus zwei Gründen erspart.
Zum Diebstahl dieser 20.000 Euro hatte sich Ousmane D. gleich zu Beginn des Prozesses in seiner Erklärung bekannt. Als er am 26. Juni 2019 an seinem Arbeitsplatz beim Diebstahl von rund 3500 Euro auf frischer Tat ertappt wurde, gestand er sofort alles. Er begleitete Polizeiermittler zu seiner Wohnung, wo er ihnen seine Verstecke zeigte: 9000 Euro im Schrank und weitere 4000 Euro unter einem Sofakissen. Zu dieser Summe erbeuteten Bargeldes kommen weitere rund 3500 Euro, die Ousmane D.
Die Staatsanwaltschaft plädierte neben einer Geldstrafe auch auf eine Haftstrafe von sechs Monaten. Das Urteil beschränkt sich aber auf eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Euro. Von diesen sind jedoch 80 als bereits erbracht zu betrachten. Der Verzicht auf eine Haftstrafe ist auch auf mehrere mildernde Umstände zurückzuführen: Ousmane D. war nicht vorbestraft und ist auch seit der Anklage vor über fünf Jahren nicht mehr straffällig geworden. Außerdem hat er, als der Diebstahl aufflog, sofort alles zugegeben und die Ermittler bereitwillig zum versteckten Bargeld geführt.
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